Wer definiert den Begriff (Club)Kultur in einem föderalen System?
Die Akteur*innen der Clubkultur kämpfen bereits seit geraumer Zeit dafür, dass Musikclubs in der Baunutzungsverordnung als Kulturstätten eingestuft werden. Neueste Aussagen eines Repräsentanten des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen legen nahe, dass Musikclubs durchaus auch jetzt schon als Kulturorte anerkannt werden können. Doch hier stellt sich nun die Frage, wer bestimmt, wann Clubkultur Kultur ist? Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Claudia Roth, hat bereits mehrfach öffentlich dafür plädiert, dass Clubs Kulturstätten sind und doch gibt es kaum einen Club, der diesen Status bislang innehat. Darüber hinaus gibt es das sogenannte Berghain-Urteil, das im Ergebnis besagt, dass Clubabende als Konzerte einstuft und damit Clubs als Orte des kulturellen Zwecks definiert werden können.
Doch an diesem Punkt stellen sich übergelagerte Fragen. Von welcher Stelle kann nun eine gewisse Definitionshoheit hergestellt werden? Ist es sinnvoll, dies einem Interessenverband zu überlassen oder sollte dies von einer »neutralen« Stelle erfolgen? Die Kunst- und Kulturförderung ist nach dem Grundgesetz in Deutschland bekanntlich in erster Linie Sache der Länder und Gemeinden. Braucht es in Anbetracht der strukturellen Weiterentwicklung von Förderlogiken aber nicht doch dafür dann doch ein ministeriales Amt, um einer je unterschiedlichen Handhabung von Förderlogiken vorzubeugen und übergreifende Impulse zu setzen? Wie könnte eine verbindliche Definition von Clubkultur als Kultur dann als verpflichtend eingeführt werden? Wer gibt hier die Richtung vor? Welche Rolle kann in diesem Zusammenhang die vor ca. fünf Jahren geschaffene Kulturministerkonferenz spielen?
Moderation: Dr. Matthias Rauch
Präsentiert von der NØK – International Night Culture Conference.