AGB

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für alle Ticketkäufe für das About Pop Festival 2024 (ABOUT POP) zwischen der Wirtschaftsförderung Region Stuttgart GmbH, Friedrichstraße 10, 70174 Stuttgart, vertreten durch den Geschäftsführer Michael Kaiser, und der*dem Ticketkäufer*in. Die Veranstaltung wird durchgeführt vom Pop-Büro Region Stuttgart, eine Abteilung der Wirtschaftsförderung Region Stuttgart GmbH. Die Wirtschaftsförderung Region Stuttgart GmbH wird nachfolgend Pop-Büro genannt.

(2) Soweit im Folgenden Ticketkäufer*innen genannt sind, sind damit auch Besucher*innen gemeint. Für diese gelten die Bestimmungen zum Besuch des About Pop Festival 2024 ebenso.

(3) Das About Pop Festival 2024 bietet Veranstaltungen am Freitag, den 17.05.2024 auf dem Gelände der STR Kultur- und Betriebs GmbH, Quellenstraße 7, 70376 Stuttgart (Spielstätte) und dem Impact Hub, Quellenstraße 7, 70376 Stuttgart (Convention Räume), nachfolgend insgesamt Wizemann Areal genannt und am 18.05.2024 in den beteiligten Spielstätten (Club-Festival) sowie Open-Air-Veranstaltungen im Zeitraum vom 17. und 18.05.2024 an. Zusätzlich finden After-Show-Partys an einzelnen Spielstätten statt.

3. Ticketkauf

(1) Der Ticketverkauf erfolgt über den Online-Shop https://tickets.hoemepage.com/event/about-pop-2024-66eq51. Es gelten zusätzlich zu diesen AGB die dort vorgesehenen Bestell-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen.

(2) Für Kinder und Jugendliche bis 6 Jahre ist der Eintritt frei. Für besondere Personengruppen gibt es vergünstigte Ticketpreise. Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit sowie die in Anlage 1 genannten Bestimmungen für den Zutritt von Kindern und Jugendlichen.

(3) Der Vertrag über die Teilnahme kommt mit Abgabe der Bestellung über das Onlineformular, nach Eingabe der Daten, Akzeptanz der AGB und Klicken des Buttons »bezahlen« sowie anschließender Zahlung des Entgelts, zustande. Der*die Ticketkäufer*in ist zur Vorkasse verpflichtet.

(4) Nach erfolgreicher Zahlung erhält der*die Ticketkäufer*in eine Bestätigung über den Vertragsschluss und ihre*seine Teilnahmeberechtigung elektronisch übermittelt.

5. Verbot gewerblicher Weiterverkauf

Tickets werden nur für den Eigengebrauch der Ticketkäufer*innen verkauft. Der gewerbliche Weiterverkauf von Tickets ist verboten, ebenso wie der Erwerb von Tickets, um sie anschließend für Werbe- oder Marketingzwecke zu verwenden, einschließlich der Verwendung als Gewinne bei Preisausschreiben und sonstigen Gewinnspielen. Gewerblich meint in diesem Fall jede Form des nicht privaten Weiterverkaufs oder Verschenkens.

7. Zutritt Wizemann Areal

(1) Kindern und Jugendlichen ist der Zutritt zum Veranstaltungsgelände zu den im ANHANG niedergelegten Bestimmungen gestattet.

(2) Das Pop-Büro behält sich das Recht vor, aus Sicherheits- und Kapazitätsgründen den Zugang zu Bereichen des Veranstaltungsgeländes Wizemann Areal zu beschränken.

(3) Tiere dürfen nicht auf das Wizemann Areal mitgebracht werden. Ausnahme sind Begleithunde für Menschen mit Behinderungen, die so gekennzeichnet sind.

9. Besondere Zutrittsvoraussetzungen und Sicherheitskontrollen Wizemann Areal

(1) Es ist untersagt, Glasbehälter jeder Art, Kanister, Kühltaschen, sonstige schwere Behältnisse, Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, Waffen aller Art sowie sonstige gefährliche Gegenstände auf das Veranstaltungsgelände oder einzelnen Veranstaltungsorten mitzunehmen. Die Mitnahme einer Pausenverpflegung (inkl. Vesperdosen, jedoch nicht aus Glas) ist auf dem Veranstaltungsgelände außerhalb der einzelnen Veranstaltungsorte jedoch gestattet.

(2) Bei Einlass auf das Wizemann Areal findet aus Gründen der Sicherheit und Ordnung sowie der Müllvermeidung eine Sicherheitskontrolle durch den Ordnungsdienst statt. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, eine Leibesvisitation vorzunehmen. Der*die Ticketkäufer*in erklärt sich mit dem Erwerb des Tickets damit einverstanden.

(3) Bei Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder diese Regelungen kann der Zutritt zum Wizemann Areal verweigert werden oder ein Verweis vom Veranstaltungsgelände erfolgen.

(4) Das Pop-Büro ist berechtigt, Ticketkäufer*innen mit gültiger Eintrittskarte aus wichtigem Grunde den Einlass zu verwehren oder von der Veranstaltung zu verweisen. Ein wichtiger Grund liegt vor, bei Verhalten, welches Hass, Gewalt oder Diskriminierung fördert oder verherrlicht, insb.

• bei Verunglimpfungen oder Beleidigungen jeglicher Art;

• beim Tragen von Kleidung oder Symbolen mit rassistischen, antisemitischen, gewaltverherrlichenden oder anderen erniedrigenden Darstellungen;

• beim Tragen von Kleidung oder Symbolen die den Nationalsozialismus oder extremistisches und/oder verfassungsfeindliches Gedankengut verherrlichen oder verharmlosen;

• Bei Darstellungen und Handlungen, die gegen strafrechtliche Bestimmungen verstoßen oder als verfassungsfeindlich eingestuft (insbesondere § 86 StGB – Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen; § 86a StGB – Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen; § 130 StGB – Volksverhetzung;§ 189 StGB – Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener);

• beim Tragen von Orden und Ehrenzeichen nationalsozialistischer Organisationen, auch wenn diese keine nationalsozialistischen Symbole enthalten (z. B. Abzeichen der Legion Condor und Ärmelbänder);

• beim Tragen von Kleidung oder Symbolen mit Bezug zu nationalsozialistischen oder den Nationalsozialisten nahestehenden Organisationen, z. B.: DJ (Deutsches Jungvolk), Harzburger Front, HJ (Hitlerjugend), KdF (Kraft durch Freude), LSAH (Leibstandarte Adolf Hitler), NSDFB (Nationalsozialistischer Deutscher Frontkämpferbund) und der Stahlhelmbund, NSFK (Nationalsozialistisches Fliegerkorps), RAD (Reichsarbeitsdienst), SA (Sturmabteilung), SS (Schutzstaffel), Waffen-SS;

• beim Tragen von Kleidung, die von rechtsextremen Gruppierungen als Erkennungsmerkmal genutzt wird, z. B. CONSDAPLE, Erik and Sons, Hatecrime, Masterrace, Thor Steinar;

• beim Tragen von Kleidung oder Symbolen mit Bezügen zu extremistischen und/oder verfassungsfeindlichen Organisationen, wie etwa: Blood & Honour, Bund Nationaler Studenten (BNS), Ku-Klux-Klan (KKK), sog. »Islamischer Staat« (IS oder ISIS), Skinheads Sächsische Schweiz (SSS).

11. Vorgaben für den Veranstaltungsbesuch und Verbotenes Verhalten

(1) Für den Zugang zum Veranstaltungsgelände und den Besuch einer Veranstaltung kann das Pop-Büro und die Spielstätte weitere Vorgaben aufgrund des Hausrechts und aus Sicherheitsgründen machen. Solche Vorgaben ergeben sich insbesondere aus der Hausordnung der Spielstätte, Hinweisen am Veranstaltungsort, Anweisungen vom Servicepersonal oder den Durchsagen vor Ort. Bitte informieren Sie sich hierüber rechtzeitig auf der Website und den Social-Media-Kanälen des Pop-Büro und der Spielstätte und vor Ort.

(2) Den Weisungen des Ordnerpersonals ist stets Folge zu leisten.

(3) Ticketkäufer*innen müssen mit einer oder mehreren der folgenden Sicherheitsmaßnahmen für den Zutritt zum Veranstaltungsgelände und die Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen rechnen, z. B.: Verpflichtung zur Abgabe von Taschen, Rucksäcken und Garderobe zu den ortsüblichen Entgelten; Durchführung von Körperkontrollen am Einlass; Verbot der Mitnahme von Gegenständen, die zu einer Gefährdung Dritter bei der Veranstaltung führen können; Fotografie-Verbote;

(4) So genanntes »Stagediving«, »Crowdsurfing«, »Pogen«, d.h. insbesondere das Klettern auf die Bühne, Traversen oder ähnliches ist grundsätzlich untersagt.

(5) Jede gewerbsmäßige Handlung in den Veranstaltungsorten und im Zusammenhang mit der Veranstaltung seitens der*des Ticketkäufer*in ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Pop-Büro untersagt.

(6) Ein Verstoß gegen diese Vorgaben, der Störungen im Veranstaltungsablauf, Beschädigungen der des Veranstaltungsortes, Sicherheitsvorrichtungen oder der Bühnentechnik verursacht oder eine erhebliche Belästigung oder eine Rechtsverletzung Anderer bewirkt, berechtigt das Pop-Büro oder die Spielstätte, den der*des Besucher*in des Veranstaltungsorts zu verweisen oder den Einlass zu verwehren.

(7) Bei Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften (z. B. Begehung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten wie z.B. Körperverletzung, Diebstahl, Drogenhandel, Abbrennen von Feuerwerkskörpern) oder bei Verstoß gegen diese Regelungen kann ein Verweis vom Veranstaltungsgelände erfolgen. Wird hiervon Gebrauch gemacht, so verliert das Ticket seine Wirksamkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.

13. Abbruch der Veranstaltung und höhere Gewalt

(1) Das About Pop Festival 2024 findet bei jeder Witterung statt, solange das Pop-Büro die Umstände des Wetters verantworten kann. Sollten durch die Witterungsumstände Gefahr für Körper und Gesundheit bestehen, insbesondere bei Open-Air-Veranstaltungen, wird die Veranstaltung abgebrochen.

(2) Ein Abbruch ist auch aus sonstigen Gründen höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung, aufgrund von Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen wie z. B. Feuer und Rohstoff-/Energiemangel, Behinderung der Verkehrswege sowie der Gefährdung von Veranstaltungsbesuchern durch Fehlverhalten anderer oder der drohenden Eskalation, durch zu große Menschenansammlungen, möglich.

(3) Für den Fall, dass eine Veranstaltung oder das About Pop Festival 2024 ganz oder teilweise aufgrund der vorgenannten Umstände abgesagt wird und das Pop-Büro hieran kein Verschulden trifft, besteht der Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises oder bereits getätigter Aufwendungen nicht. Dabei ist es unerheblich, ob die Umstände beim Pop-Büro oder einem Drittunternehmen eintreten.

15. Rechtswahl

Es findet deutsches Recht Anwendung unter Ausschluss der Bestimmungen zum internationalen Privatrecht.

2. Programm About Pop Festival 2024

(1) About Pop ist Festival und Plattform für ein hochkarätiges, vielfältiges und kuratiertes Musikprogramm mit internationalen, nationalen und lokalen Live-Acts, das neue Trends und Talente fördert. About Pop ist Convention mit und für Akteur*innen, Künstler*innen, Enthusiast*innen und Fans der Pop-Kultur und Pop-Musik, um die Themen unserer Zeit zu diskutieren und neu zu denken. About Pop verknüpft Clubkultur, Nachtökonomie und gesellschaftliches Zusammenleben und setzt damit Impulse für eine Stadt der Zukunft. About Pop bietet Raum für neue theoretische Diskurse, kollektive Ansätze, kulturelle Verortungen, ökonomische und soziale Transformationen und Innovationen, Codes der Jugendkultur, queere Positionen, inklusive Projekte, utopische Narrative, gesellschaftliche Resilienzen, musikalische Experimente und Guilty Pleasures. Zusammen mit den zahlreichen Kooperationspartnern und deren vielfältigen Veranstaltungsangeboten an ihren unterschiedlichen Spielstätten, den Pre-Sessions, After-Shows und den Open-Air-Veranstaltungen will das Pop-Büro die Wahrnehmung für das vielfältige Angebot im Bereich Popmusik und Jugendkultur schärfen und die Möglichkeit nutzen, neue Räume zu erschließen.

(2) In der Umsetzung des Programms ist das Pop-Büro frei. Etwaige Ankündigungen zu Mitwirkenden und Acts sind nicht verbindlich und können jederzeit geändert werden. Umbesetzungen begründen kein Umtausch- bzw. Rückgaberecht.

4. Tickets

(1) Mit dem Erwerb eines Tickets erhalten Ticketkäufer*innen das Recht, das About Pop Festival 2024 zu besuchen. Die Anzahl der Tickets ist begrenzt und berücksichtigt die Kapazitäten der Veranstaltungsorte. Aufgrund der zahlreichen Spielorte kann ein Zutritt zu einer bestimmten Veranstaltung nicht gewährleistet werden.

(2) Tickets für das About Pop Festival 2024 werden als Festivaltickets für beide Festivaltage angeboten oder in unterschiedlichen Ticketmodulen für spezielle Veranstaltungsangebote, welche dann nur den Zutritt zu diesen Veranstaltungen ermöglichen.

(3) Tickets werden als digitales Ticket (Download oder Mobile Ticket) angeboten. Die Übermittlung des digitalen Tickets erfolgt spätestens am dritten Werktag nach Vertragsschluss und Zahlungseingang.

(4) Beim Download des digitalen Tickets druckt der*die Ticketkäufer*in das Ticket nach Freischaltung selbst aus oder sichert es auf einem mobilen Endgerät. Die Eindeutigkeit des Tickets ist hierbei durch einen aufgedruckten QR-Code, der beim Zutritt zur Veranstaltung überprüft und entwertet wird, gegeben.

(5) Es obliegt der*dem Ticketkäufer*in die Lesbarkeit des Barcodes zum Zeitpunkt der Zutrittskontrolle sicherzustellen.

(6) Eine Rückgabe oder ein Umtausch der Tickets ist ausgeschlossen. Dies gilt auch bei Krankheit, Nicht-Teilnahme oder sonstigen Gründen. Es besteht jedoch die Möglichkeit das erworbene Ticket über die Ticketbörse des Anbieters weiterzugeben; abrufbar über den Link: https://tickets.hoemepage.com/event/about-pop-2024-66eq51.

(7) Bei Open Air-Veranstaltungen ist der Eintritt frei. Das Pop-Büro bietet bei Teilnahme die Bezahlmethode »pay what you want« für alle an, die das About Pop Festival 2024 unterstützen möchten.

6. Zutritt und Kapazitäten About Pop Festival 2024

(1) Das About Pop Festival 2024 bietet mit seinen Veranstaltungen am Freitag, den 17.05.2024 auf dem Wizemann Areal und am 18.05.2024 in den beteiligten Spielstätten (Club-Festival) und den After-Show-Partys in den einzelnen Spielstätten sowie den Open-Air-Veranstaltungen im Zeitraum vom 17. und 18.05.2024 vielfältige Möglichkeiten der Teilnahme an. Für spezielle Veranstaltungsangebote ist der Zutritt ggfs. nur mit einem speziellen Ticket möglich.

(2) Die räumliche Kapazität der einzelnen Veranstaltungsorte ist begrenzt. Von daher gewährt ein Ticket nur so lange Zutritt zu einem bestimmten Veranstaltungsort, bis die Kapazität des jeweiligen Veranstaltungsortes erschöpft ist. Rechtzeitiges Erscheinen wird daher dringend empfohlen.

(3) Aus den vorgenannten Gründen kann dem*der Ticketkäufer*in Einlass zu einem bestimmten Veranstaltungsort nicht gewährleistet werden. Es besteht insoweit kein Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Ticketpreises.

(4) Der Einlass erfolgt nur mit gültigem Ticket. Die Vorlage einer Bestellbestätigung oder einer Rechnung reicht nicht aus.

(5) Ein Anspruch auf einen Sitzplatz oder bestimmten Stehplatz besteht nicht.

8. Zutritt weitere Spielstätten

(1) Den kooperierenden Spielstätten steht es frei eigene Regeln für den Zutritt von Kindern und Jugendlichen festzulegen bzw. sie unterliegen besonderen gesetzlichen Bestimmungen. Eventuell ist ein Zutritt erst mit 18 Jahren möglich. Junge Besucher*innen sind daher gehalten sich frühzeitig über etwaige Zutrittsbeschränkungen zu informieren.

(2) Für den Besuch einer Spielstätte gilt die jeweilige Hausordnung des Veranstalters.

(3) Für die gekennzeichneten Open-Air Flächen bedarf es trotz des freien Eintritts einer Eintrittsberechtigung (z.B. Wristband), welche beim Eingang ausgegeben wird. Aufgrund beschränkter Kapazität kann der Eintritt verwehrt werden. Ticketkäufer*innen haben beim Einlass Vorrang. Ein Anspruch auf Zutritt zum Open-Air Veranstaltungsgelände besteht nicht.

10. Gesundheits-, Hygiene- und Infektionsschutzbestimmungen

(1) Zur Verhinderung und Vermeidung einer Ausbreitung von Infektionskrankheiten kann das Pop-Büro oder die Spielstätte gegebenenfalls besondere Vorsichts- und Schutzmaßnahmen treffen. Hierauf wird vor Ort und auf den Websites und Social-Media-Kanälen des Pop-Büros hingewiesen. Diesen Anweisungen ist Folge zu leisten.

(2) Der*die Ticketkäufer*in steht dafür ein, die Vorgaben des Bundesinfektionsschutzgesetzes sowie etwaige landesrechtliche Maßnahmen einzuhalten.

12. Bildaufnahmen, Verbot professioneller Kameraausrüstung

(1) Auf dem Wizemann-Areal und in den weiteren Veranstaltungsorten des ABOUT POPFestival 2024 sind nur Kleinbildkameras und Mobilfunktelefone mit Kamerafunktion zugelassen. Die Aufnahmen dürfen nur zu privaten Zwecken und unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere der Beachtung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts Dritter und des Bildnisrechts (sog. Kunsturhebergesetz) erfolgen. Jegliche Nutzung außerhalb privater Zwecke ist nicht gestattet. Bitte achten Sie auf den sorgsamen Umgang in den sozialen Netzwerken und teilen Sie die Bilder nur im privaten Rahmen. Andernfalls ist die Wiedergabe öffentlich und nicht mehr privat und von der Gestattung nicht umfasst und daher rechtswidrig.

(2) Die Mitnahme von Spiegelreflexkameras, Kameras mit Zoomobjektiven oder mit Videofunktion jeglicher Art sowie Videokameras und Audio-Aufzeichnungsgeräten aller Art wie z. B. Tonbandgeräte, MP3-Rekorder und Diktiergeräte ist ohne vorherige Genehmigung durch das Pop-Büro untersagt.

(3) Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, eine Leibesvisitation vorzunehmen und professionelle Kameraausrüstungen abzunehmen bzw. den Zutritt zu verwehren, soweit nicht anders mit der Veranstalterin abgesprochen oder durch Presse gekennzeichnet. Der*die Ticketkäufer*in erklärt sich mit Kartenerwerb damit einverstanden.

(4) Ausnahmen von diesen Regelungen gelten im Rahmen der Presseberichterstattung, bei Vorlage des Presseausweises.

14. Haftung Pop-Büro

(1) Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch das Pop-Büro beruhen.

(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet das Pop-Büro nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(3) Die vorstehenden Einschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter*innen und Erfüllungsgehilfen des Pop-Büro, soweit Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

(4) Das Pop-Büro übernimmt keine Haftung für verloren gegangene, gestohlene oder beschädigte Gegenstände der Ticketkäufer*innen, wie z. B. Bekleidungsstücke, Taschen oder mitgeführte Wertsachen, es sei denn dem Pop-Büro oder seinen Erfüllungsgehilfen fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Die Ticketkäufer*innen haben selbst auf Ihre Wertsachen zu achten und diese gegen Beschädigung, Verlust und Diebstahl zu schützen.

16. Hinweis zum Streitbeilegungsverfahren

Das Pop-Büro ist nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Die Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung ist erreichbar unter www.ec.europa.eu/consumers/odr.

 

STAND 15.12.2023

STAND 15.12.2023

INFORMATIONEN FÜR VERBRAUCHER*INNEN

Vertragssprache

Die Vertragssprache ist deutsch.

Preise und Gebühren

Der Gesamtpreis und seine Zusammensetzung und die darin enthaltene gesetzliche Mehrwertsteuer werden im elektronischen Warenkorb angezeigt. Je nach Auswahl der Versandart, Bezahlart oder Ticketschutz können dafür unterschiedlich hohe Kosten entstehen.

Zutritt für Kinder und Jugendliche zum About Pop Festival 2024

Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen gelten folgende Zutrittsbestimmungen zum Veranstaltungsgelände:

Kinder unter 7 Jahren
Zuritt nur zu nicht beschalltem Gelände und nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person

Für Kinder unter 6 Jahren ist der Zutritt zum Veranstaltungsgelände nur im Außenbereich gestattet sowie zum HUB und HAPPEN des Wizemann Areals. Der Zutritt ist stets nur in Begleitung einer sorgeberechtigten Person gestattet. Der Zutritt zu den Räumen STUDIO, CLUB oder HALLE ist nicht gestattet. Um die Zutrittsberechtigungen prüfen zu können, müssen Kinder bis 6 Jahren ein Wristband sichtbar tragen. Dieses wird am Eingang ausgegeben.

Kinder und Jugendliche 13 – 17 Jahre
Zutritt nur in Begleitung personensorgeberechtigten Person oder einer erziehungsbeauftragten Person

Kinder und Jugendliche im Alter von 13 bis einschließlich 17 Jahren haben nur Zutritt zur Veranstaltung in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person oder einer erziehungsbeauftragten Person. Eine erziehungsbeauftragte Person ist jede Person über 18 Jahren, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person Erziehungsaufgaben wahrnimmt oder soweit sie ein Kind oder eine jugendliche Person im Rahmen der Ausbildung oder der Jugendhilfe betreut (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG). Erziehungsbeauftragte Personen haben einen schriftlichen Nachweis ihrer Beauftragung mitzuführen und auf Verlangen eine Kopie des Ausweises der personensorgeberechtigten Person vorzulegen.

KINDER 7 bis 12 jahre
Zutritt nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person

Kinder und Jugendliche im Alter von 7 bis einschließlich 12 Jahren haben nur Zutritt zur Veranstaltung in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person. Die Berechtigung ist nachzuweisen.

Ausnahme: Jugendliche 14 – 15 Jahre – Zutritt ohne Begleitung bis 22 Uhr

Jugendliche im Alter von 14 bis einschließlich 16 Jahren haben ohne Begleitung Zutritt zur Veranstaltung, wenn diese spätestens um 22 Uhr endet.

 

Ausnahme: Jugendliche ab 16 Jahre – Zutritt ohne Begleitung bis 24 Uhr

Jugendliche ab 16 Jahren haben bis 24 Uhr ohne Begleitung eines Personensorgeberechtigten oder Erziehungsbeauftragten Zutritt zur Veranstaltung.