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Impact Hub, Lichtraum

NachtkulturWirtschaftszweig oder Kulturlandschaft?

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Seit Corona ist klar, Nachtkulturbetriebe, insbesondere Musikclubs, sind wichtige Bestandteile unserer Kulturlandschaft und spätestens seit der stetig größeren Bekanntheit von Nachtbeauftragten wird das Wort immer öfter verwendet. Wird nun jedoch ein Blick in die Förderstrukturen der einzelnen Länder und Städte geworfen, wird schnell klar, dass Nachtkulturbetriebe oft nicht beachtet werden. Für die einen sind sie wirtschaftliche Betriebe und somit ein Fall für die Wirtschaftsförderung, für die anderen sind sie ein Fall für das Kulturamt. Die Realität sieht jedoch oft anders aus. Zugang zu Fördermitteln bleiben verwehrt, da sich keine Stelle wirklich zuständig fühlt. Ein Aspekt, der oft vergessen wird, ist dabei die Überschneidung der verschiedenen Nachtkulturbetriebe. Ein Beispiel: Kinos, insbesondere Programmkinos, sind darauf angewiesen, dass die Besucher*innen sich danach bei einem Getränk in den angrenzenden Bars über den Film unterhalten können.

 

Kulturbetriebe sind somit auf das Vorhandensein von Wirtschaftsbetrieben angewiesen, obwohl diese Grenze oft verschwimmt. Schließlich sprechen wir auch oft von einer Ess- und Trinkkultur. Höchste Zeit sich die Frage zu stellen, als was wir unsere Nachtkulturbetriebe sehen und wo wir die Grenzen ziehen.

 

In Kooperation mit der NOEK Mannheim